Pinneberg, mach mal laut!

Pinneberg, mach mal laut!

Corona hat uns dieses Jahr viele Chancen genommen zu zeigen, was wir können.
Zeit uns diese Chancen zurückzuholen!

Stell uns deine Musik vor und gewinne:

Eine hochwertige Tonstudioproduktion im Juniton Tonstudio in Hamburg.
Eine hochwertige Videoproduktion bei der ESCAPE Filmproduktion.


Du musst…

… aus Pinneberg oder Umgebung sein. (Bei Bands mindestens einer aus der Band)
… älter als 12, nicht älter als 20 sein. (Bei Bands mindestens die Hälfte der Mitglieder)
… eigen komponierte Musik einsenden. (Coverversionen sind nicht erlaubt)
… mit deinem Song/deiner Idee mit dem JuSchG, dem BtMG und den Werten des GSH konform gehen.

Du/ihr erfüll(s)t die Kriterien?
Dann bewirb dich bis zum 28.02.2021 wie folgt:

Vor- und Nachname (+ Künstlername/Bandname)
Adresse + Wohnort
Kontaktdaten (z.B. Telefon, falls eMail-Erreichbarkeit schwierig ist)
mp3 oder ähnliches Format (Anhang) oder Streamlink (Youtube, Soundcloud, Spotify o.Ä.)

An: info@gshpi.de
Betreff: Pinneberg, mach mal laut! – *DEIN NAME*

Wir freuen uns auf dich!

Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmer:innen müssen in Pinneberg oder der Umgebung (eingeschlossen Rellingen, Tangstedt, Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Appen) wohnhaft sein.
Bei Gruppen mehrerer Teilnehmer:innen reicht es, wenn ein:e Teilnehmer:in in Pinneberg oder der Umgebung wohnhaft ist.

2. Teilnehmer:innen müssen das 12. Lebensjahr abgeschlossen haben und das 20. Lebensjahr nicht überschreiten.
Teilnehmer:innen unter 18 Jahren benötigen eine Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Diese muss dem Geschwister-Scholl-Haus vor Ablaufen der Teilnahmefrist vorliegen.
Anderweitig ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Teilnahme an den Gewinnen ausgeschlossen.
Bei Gruppen mehrerer Teilnehmer:innen muss sich mindestens die Hälfte der Gruppe innerhalb genannten Alters befinden.

3. Die Einreichungen dürfen das Urheberrecht Dritter nicht verletzen, müssen also eigenständig geschrieben und komponiert sein.
Coverversionen sind ebenfalls vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

4. Die Qualität der eingereichten Aufnahme beeinflusst *nicht* das Auswahlverfahren.
Auch eine Handyaufnahme (Audio/Video) kann eine Idee und das musikalische Können ausreichend zur Geltung bringen.

5. Eingereichte Inhalte, die nicht mit dem Jugendschutzgesetz, dem Betäubungsmittelschutzgesetz und/oder den Werten des Geschwister-Scholl-Hauses konform gehen, werden aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen.

6. Die Teilnahmefrist endet mit der Bewerbungsfrist am 28.02.2021, alle Abgaben nach dem 28.02.2021 23:59 werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

7. Der Rechtsweg ist, bei unmissverständlicher Entscheidung der Jury, ausgeschlossen.


Eingereichte Daten werden innerhalb das Auswahlverfahrens beibehalten und nicht an ohne Nachfrage an Dritte weitergeleitet.
Nach Beendigung des Auswahlverfahrens werden nicht mehr für Wettberwerbsverlauf notwendige Daten gelöscht.

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